Ablauf
Erstgespräch, gleichentags
Eine fallführende Person, keine Kundenbetreuung. Was zu sichern ist, bevor mit jemandem gesprochen wird, wer im Unternehmen Bescheid wissen sollte und ob besser Ihre Rechtsvertretung uns beauftragt als Sie selbst.
Die Frage, schriftlich
Wir verdichten die Sache zu einer Frage, die Beweise beantworten können, und stimmen sie mit Ihnen ab. Alles Weitere wird daran gemessen.
Umfang und Bewilligung
Jede Massnahme wird mit Zweck und Dauer festgehalten und – wo die betroffene Person angestellt ist – mit der Rechtsvertretung abgestimmt. Sie wissen, was getan wird, bevor es getan wird.
Sicherung
Geräte, Konten, Protokolle und Dokumente werden mit Hashwerten und einem Verwahrungsprotokoll gesichert, bevor die Analyse beginnt. Nichts wird auf einem laufenden System untersucht.
Erhebung
Aktenrecherche, forensische Analyse und Ermittlungen vor Ort laufen in der Reihenfolge, die am wenigsten Gefahr birgt, eine betroffene Person vorzeitig zu warnen oder ein späteres Gespräch zu beeinträchtigen.
Befragungen
Spät geführt, auf dokumentierter Faktenlage, in der eigenen Sprache der Person. Fair, ruhig und protokolliert, denn eine unter Druck erlangte Aussage ist danach nichts wert.
Bericht und Besprechung
Feststellungen mit den Beweisen zu jeder einzelnen, was offenbleibt und die realistischen Optionen. Zuerst persönlich, dann schriftlich übergeben.
Abschluss
Eine mit Ihnen vereinbarte Aufbewahrungsfrist. Material, das für ein Verfahren nicht benötigt wird, wird fristgerecht vernichtet und die Vernichtung schriftlich bestätigt.
Rechtmässig und verhältnismässig

Wir arbeiten im Rahmen des schweizerischen Arbeits- und Datenschutzrechts, Kanton für Kanton, und wählen die am wenigsten eingreifende Massnahme, die die Frage beantworten kann. Gehört eine Sache zu den Behörden, sagen wir das.

Beweise, keine Eindrücke

Jede Feststellung trägt ihre Quelle und das Datum ihrer Beobachtung, damit sie ohne uns überprüft werden kann. Was wir nicht beweisen können, halten wir als unbewiesen fest.

Diskretion von Grund auf

Kleine Teams, Kenntnis nur nach Bedarf innerhalb unseres eigenen Hauses, Datenverwahrung in der Schweiz und keine Weitervergabe eines Mandats. Die Arbeit im Feld erledigen Menschen, die seit Jahren mit uns zusammenarbeiten.

Die Menschen, die Sie treffen

Die fallführende Person aus dem ersten Treffen leitet den Fall und unterzeichnet den Bericht. Nichts wird an ein Juniorteam weitergereicht, sobald das Mandat unterzeichnet ist.

Die Frage wie beauftragt und die Antwort
Jede Feststellung mit dem sie stützenden Beweis, mit Verweis auf das Beweisstück
Was offenbleibt und was nötig wäre, um es zu schliessen
Eine Aufzeichnung der durchgeführten Arbeit und wann sie erfolgte
Verwahrungsprotokoll und Beweismittelverzeichnis
Die Optionen, die Ihnen offenstehen, mit ihren wahrscheinlichen Folgen

Geschrieben, um von einer Geschäftsführung gelesen, von der Rechtsvertretung verwendet und bei einer Versicherung oder Staatsanwaltschaft eingereicht zu werden, ohne umgeschrieben werden zu müssen.